Wenn die Ombudsperson einen Schlichtungsspruch erlässt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den Schlichtungsspruch innerhalb von sechs Wochen anzunehmen und dies gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich erklären. Soweit Sie den Schlichtungsspruch fristgerecht annehmen, ist der Schlichtungsspruch für das betreffende Unternehmen bindend. Sind Sie mit der Entscheidung der Ombudsperson nicht einverstanden, können Sie den Schlichtungsspruch auch ablehnen und Ihr Anliegen vor Gericht weiterverfolgen. In diesem Fall ist der Schlichtungsspruch aber auch für das Unternehmen nicht bindend.