Ombudsverfahren
Verfahrensablauf kurz erklärt
Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle, die im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds stehen. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Die betroffene Gesellschaft, gegen die der Anleger seinen Schlichtungsantrag richtet, muss sich dem Ombudsverfahren angeschlossen haben. Hier finden Sie die aktuelle Liste der angeschlossenen Unternehmen.
Das Ombudsverfahren ist für den Anleger gebührenfrei. Er hat lediglich die ihm persönlich entstehenden Kosten und Auslagen, wie zum Beispiel für Porto und Telefon, zu tragen.
Insbesondere ist das Schlichtungsverfahren für den Antragsteller freiwillig, d.h. es kann jederzeit auf seinen Wunsch beendet werden.
Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ.