Ombudsstelle

Geschäftsstelle

Wir übernehmen sämtliche mit dem Schlichtungsverfahren verbundenen organisatorischen und administrativen Aufgaben und unterstützen die Ombudsleute bei der Durchführung der Schlichtungsverfahren.

Wir vermitteln Informationen über das Schlichtungsverfahren und sorgen für deren Bekanntmachung.

Aufgaben der Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle unterstützt die Ombudspersonen bei der Durchführung der Schlichtungsverfahren.

Sie nimmt die Schlichtungsanträge entgegen. Sollte ein Antrag bei der Ombudsstelle eingehen, für den sie nicht zuständig ist, gibt die Geschäftsstelle den Schlichtungsantrag soweit die Zuständigkeit einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle in Betracht kommt unter Benachrichtigung des Antragstellers an diese ab.

Die Geschäftsstelle prüft, ob der Schlichtungsantrag formgerecht eingereicht wurde und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten sind. Soweit dies gegeben ist, fordert sie die Stellungnahme der Antragsgegnerin an und gibt den Fall zum Zwecke der Prüfung an die Ombudsperson ab. Andernfalls gibt sie dem Antragsteller Gelegenheit, die Mängel innerhalb einer Frist nicht unter zwei Wochen zu beheben. Gleichzeitig weist sie den Antragsteller darauf hin, dass andernfalls eine Ablehnung der Schlichtung durch die Ombudsperson erfolgen muss.

Mit der juristischen Prüfung der Beschwerden ist die Ombudsstelle nicht befasst. Diese Aufgabe obliegt allein der Ombudsperson.

Wer wir sind

Geschäftsführerin der Ombudsstelle ist Frau Katarina Schellenberger.