Da uns vermehrt Schreiben erreichen, die noch an die alte Postfach-Adresse (PF 64 02 22, 10048 Berlin) gerichtet sind, möchten wir gerne auf diesem Wege nochmal darauf hinweisen, dass die aktuelle Postfach-Adresse wie folgt lautet: Postfach 61 02 69, 10924 Berlin und bitten, dies zu beachten. Vielen Dank!
Da uns vermehrt Schreiben erreichen, die noch an die alte Postfach-Adresse (PF 64 02 22, 10048 Berlin) gerichtet sind, möchten wir gerne auf diesem Wege nochmal darauf hinweisen, dass die aktuelle Postfach-Adresse wie folgt lautet:
Postfach 61 02 69,
10924 Berlin
und bitten, dies zu beachten.
Vielen Dank!
Herr Uwe Wewel als Ombudsperson bestellt
Der Vorstand des Vereins Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat zum 01.01.2023 Herrn Uwe Wewel als weitere Ombudsperson berufen. Er tritt in dieser Funktion die Nachfolge von Frau Dr. Schmidt-Syaßen an, die ihre Amtszeit als Ombudsperson nach 14 Jahren zum Jahresende 2022 beendet hat.Herr Uwe Wewel greift für seine Tätigkeit als Schlichter auf mehr…
Der Vorstand des Vereins Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat zum 01.01.2023 Herrn Uwe Wewel als weitere Ombudsperson berufen.
Er tritt in dieser Funktion die Nachfolge von Frau Dr. Schmidt-Syaßen an, die ihre Amtszeit als Ombudsperson nach 14 Jahren zum Jahresende 2022 beendet hat.Herr Uwe Wewel greift für seine Tätigkeit als Schlichter auf mehr als 30 Jahre an Berufserfahrung zurück. Im Jahr 1983 trat er in die Bundesvollzugsverwaltung ein und arbeitete ab 1985 im Bundesfinanzministerium, wo er in verschiedenen Referaten tätig war.
Bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 war er seit 2001 in der Finanzabteilung vor allem für die Regulierung von Investmentprodukten und später auch für die Aufarbeitung der Finanzkrise von 2008 auf EU-Ebene verantwortlich.
EU-Kommission fördert vorgeschlagenes Projekt der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Die EU-Kommission bezuschusst alljährlich EU-Projekte von Schlichtungsstellen, die unter anderem darauf abzielen, Verbrauchern den Zugang zu Schlichtungsstellen zu erleichtern. Unser eingereichter Vorschlag zur Optimierung der Datenbank war erfolgreich, so dass mit Hilfe der Förderung der EU-Kommission weitere Maßnahmen der Verbesserung des Zugangs schutzbedürftiger Verbraucher ergriffen werden können.
EU-Kommission fördert vorgeschlagenes Projekt der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Die EU-Kommission bezuschusst alljährlich EU-Projekte von Schlichtungsstellen, die unter anderem darauf abzielen, Verbrauchern den Zugang zu Schlichtungsstellen zu erleichtern. Unser eingereichter Vorschlag zur Optimierung der Datenbank war erfolgreich, so dass mit Hilfe der Förderung der EU-Kommission weitere Maßnahmen der Verbesserung des Zugangs schutzbedürftiger Verbraucher ergriffen werden können.
Dr. Birgit Reimers-Zocher als weitere Ombudsperson der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen bestellt
Der Vorstand des Vereins Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat zum 1. Mai 2019 Frau Dr. Birgit Reimers-Zocher als weitere Ombudsperson der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen berufen. Sie verstärkt in dieser Funktion die Arbeit der seit 2008 und 2014 amtierenden Ombudsleute Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz Frantzioch. Die Ombudsstelle für…
Dr. Birgit Reimers-Zocher als weitere Ombudsperson der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen bestellt
Der Vorstand des Vereins Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat zum 1. Mai 2019 Frau Dr. Birgit Reimers-Zocher als weitere Ombudsperson der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen berufen. Sie verstärkt in dieser Funktion die Arbeit der seit 2008 und 2014 amtierenden Ombudsleute Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz Frantzioch.
Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen ist seit dem 1. Februar 2017 eine durch das Bundesamt für Justiz förmlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Die Einrichtung ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an regulierten Investmentvermögen (AIF) sowie Vermögensanlagen in Form von GmbH & Co. KG-Strukturen (sog. geschlossene Fonds).
Frau Dr. Reimers-Zocher greift für ihre Tätigkeit als Schlichterin auf mehr als 30 Jahre Erfahrung als Richterin zurück. Darüber hinaus war sie auch in mehreren Verfahren als Schiedsrichterin tätig.
Seit Mitte des Jahres 2006 bis zu ihrem Ausscheiden im Dezember 2018 war sie am Hanseatischen Oberlandesgericht Mitglied des 11. Zivilsenats, wo neben Rechtsfragen des allgemeinen Zivilrechts die Fragen des Gesellschaftsrechts im Mittelpunkt ihrer Arbeit standen. In den letzten Jahren war sie außerdem Mitglied des Präsidiums des Gerichts.
„Mit Frau Dr. Reimers-Zocher haben wir für die Ombudsstelle eine weitere erfahrene und qualifizierte Juristin gewinnen können. Mit der Erweiterung des Teams der Ombudspersonen stärken wir das Verfahren und sichern Kontinuität in der Fallbearbeitung“, so Eric Romba, Vorsitzender des Vorstands des Vereins Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
Die Mitgliederversammlung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat am 1.3.2018 einen neuen Vorstand gewählt. Den Vorsitz übernimmt Eric Romba, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Lindenpartners. Romba fungierte viele Jahre als Schatzmeister des Vereins. Außerdem aus dem alten in den neuen Vorstand gewählt wurden Syndikusrechtsanwalt Sven Lange (NORDCAPITAL GmbH) und Mario Liebermann (Tectareal)….
Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
Die Mitgliederversammlung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat am 1.3.2018 einen neuen Vorstand gewählt. Den Vorsitz übernimmt Eric Romba, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Lindenpartners. Romba fungierte viele Jahre als Schatzmeister des Vereins. Außerdem aus dem alten in den neuen Vorstand gewählt wurden Syndikusrechtsanwalt Sven Lange (NORDCAPITAL GmbH) und Mario Liebermann (Tectareal). Letzterer übt fortan das Amt des Schatzmeisters aus.
Neu hinzugekommen aus den Mitgliedsunternehmen sind Sebastian Hartrott (Geschäftsführer, HANNOVER LEASING Investment GmbH) und Gregor Hansel (Leiter der Rechtsabteilung, WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH), beide Juristen mit langjähriger Erfahrung in der Fondsbranche.
Die Mitgliederversammlung dankt Dr. Joachim Seeler für seine über 10 Jahre geleistete Arbeit als Vorsitzender. Mit seinem Engagement hat Dr. Seeler den Aufbau der Ombudsstelle stark geprägt. Eine Aufgabe des neuen Vorstandes ist die Weiterentwicklung der Geschäftsstelle, insbesondere mit Blick auf digitale Prozesse. Strategisches Ziel ist, die Ombudsstelle auch für andere Anlagestrukturen und Anbieter zu öffnen.
Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (ehemals Ombudsstelle Geschlossene Fonds) ist seit März 2008 die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds.
Ombudsstelle erhält Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle und neuen Namen
Die europäische Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) bringt neue Anforderungen an private Streitschlichtungsstellen der Finanzbranche. Die Ombudsstelle hatte wie alle bestehenden Schlichtungsstellen einen Anerkennungsprozess beim Bundesamt für Justiz zu durchlaufen, der sich bei Schlichtungsstellen aus dem Finanzwesen nach den Anforderungen des § 14 Abs. 3 Unterlassungsklagengesetz in Verbindung mit der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) richtet….
Ombudsstelle erhält Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle und neuen Namen
Die europäische Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) bringt neue Anforderungen an private Streitschlichtungsstellen der Finanzbranche. Die Ombudsstelle hatte wie alle bestehenden Schlichtungsstellen einen Anerkennungsprozess beim Bundesamt für Justiz zu durchlaufen, der sich bei Schlichtungsstellen aus dem Finanzwesen nach den Anforderungen des § 14 Abs. 3 Unterlassungsklagengesetz in Verbindung mit der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) richtet.
Die im Jahre 2008 eingerichtete Ombudsstelle Geschlossene Fonds hat die Anerkennung zum 1. Februar 2017 erhalten.
„Ombudsstellen kommt eine wichtige Rolle im Ausgleich zwischen Investoren und Anbietern zu. Seit neun Jahren stehen unsere Ombudsleute Investoren als Ansprechpartner für ihre Belange kostenfrei zur Verfügung. Die Anerkennung unserer Ombudsstelle belegt, dass wir den neusten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir freuen uns, damit auch in Zukunft die Aufgaben als Streitschlichtungsstelle umfassend ausüben zu können“, sagt Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Mit der Anerkennung verbunden wurde eine Namensänderung der Ombudsstelle in „Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen“, durch die die im Herbst 2013 erweiterte Zuständigkeit der Ombudsstelle über Altfonds hinaus auf Alternative Investmentfonds (AIF) besser deutlich wird.
Mit der Anerkennung tritt auch eine neue Verfahrensordnung in Kraft. „An der Zuständigkeit der Ombudsstelle ändert sich künftig nichts. Die neue Verfahrensordnung sieht lediglich kleinere Änderungen des Verfahrensablaufs vor. Für Altfonds bietet sie den Ombudsleuten außerdem künftig mehr Möglichkeiten zur Schlichtung“, erklärt Marie-Luise Kern, Geschäftsführerin.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt in Kraft
Heute tritt das lange erwartete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG) vom 19. Februar 2016 (BGBl. I 254) in Kraft. Das Gesetz regelt den Zugang von Verbrauchern zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung ohne Kostenrisiko. Das VSBG enthält sowohl Vorgaben für die…
Heute tritt das lange erwartete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG) vom 19. Februar 2016 (BGBl. I 254) in Kraft. Das Gesetz regelt den Zugang von Verbrauchern zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung ohne Kostenrisiko. Das VSBG enthält sowohl Vorgaben für die Durchführung der Schlichtungsverfahren als auch die Anforderungen an die gegenwärtig bestehenden und künftig eingerichteten Schlichtungsstellen.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds gilt ab heute als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG. Für uns und die weiteren Schlichtungsstellen der Finanzbranche, die gesetzliche Schlichtungsaufgaben wahrnehmen, gilt eine Übergangszeit bis zum 1. Februar 2017 innerhalb derer die förmliche Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle zu beantragen ist.
Um das vom VSBG vorgesehene flächendeckende Schlichtungsangebot zu ermöglichen, ist für Branchen und Unternehmen, für die es bislang keine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle gibt, ab heute die Allgemeine Schlichtungsstelle in Kehl eingerichtet (Informationen über die Allgemeine Schlichtungsstelle sind unter www.verbraucher-schlichter.de abrufbar). Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für das betroffene Unternehmen ist nicht verpflichtend und nur bei Streitwerten von 10 bis 50.000 Euro möglich.
Für Streitigkeiten aus Online-Transaktionen ist zudem seit Februar 2016 die Plattform zur Online-Streitbeilegung aktiv (http://ec.europa.eu/consumers/odr/).
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014. In ihrem sechsten Tätigkeitsbericht werden Anzahl und Inhalt der Schlichtungsanträge vorgestellt, die die Ombudsstelle im Jahr 2014 erreichten. Zudem wird über die Verfahrensabschlüsse im Berichtsjahr informiert. Neu ist in diesem Jahr eine Fallsammlung, mit der einige praktische Beispiele für unsere Tätigkeit gegeben werden. Den…
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014. In ihrem sechsten Tätigkeitsbericht werden Anzahl und Inhalt der Schlichtungsanträge vorgestellt, die die Ombudsstelle im Jahr 2014 erreichten. Zudem wird über die Verfahrensabschlüsse im Berichtsjahr informiert. Neu ist in diesem Jahr eine Fallsammlung, mit der einige praktische Beispiele für unsere Tätigkeit gegeben werden.
Den Tätigkeitsbericht zum Download finden Sie hier.
Die Ombudsstelle begrüßt das neue Mitglied derigo GmbH & Co. KG
Die derigo GmbH & Co. KG mit Sitz in München ist eine regulierte externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie verantwortet als Initiator die Konzeption der geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) der BVT Unternehmensgruppe sowie der Top Select Fund Serie und übernimmt deren Verwaltung. Darüber hinaus betreut sie die bereits platzierten, noch investierenden BVT- und…
Die Ombudsstelle begrüßt das neue Mitglied derigo GmbH & Co. KG
Die derigo GmbH & Co. KG mit Sitz in München ist eine regulierte externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Sie verantwortet als Initiator die Konzeption der geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) der BVT Unternehmensgruppe sowie der Top Select Fund Serie und übernimmt deren Verwaltung. Darüber hinaus betreut sie die bereits platzierten, noch investierenden BVT- und Top Select-Bestandsfonds. Ihre Leistungen bietet die derigo auch ausgewählten Kooperationspartnern als Service-KVG an.
Die derigo ist ein Gemeinschaftsunternehmen von BVT Holding GmbH & Co. KG und Dr. Werner Bauer, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Top Select Management GmbH, und vereint die langjährige Expertise der Gesellschafter bei Anlagen in den Bereichen Immobilien Deutschland und USA, Immobilienprojektentwicklungen, Regenerative Energieinvestitionen, Private Equity und im Multi Asset-Segment (Sachwertportfolio). Die BVT Holding als Muttergesellschaft erschließt seit fast 40 Jahren deutschen Privatanlegern und institutionellen Investoren die vielfältigen Chancen internationaler Sachwertinvestitionen.
Als gesetzlich vorgeschriebene Verwahrstelle aller von der derigo verwalteten AIF fungiert das renommierte Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Die gesetzliche Vertretung der Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt als persönlich haftende Gesellschafterin die
derigo Verwaltungs GmbH unter der Leitung von Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Dr. Werner Bauer und Corinna Linner.
Mitgliederversammlung bestätigt Vorstand der Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Der bisherige Vorstand des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., bestehend aus Dr. Joachim Seeler (Vorsitzender), Sven Lange, Mario Liebermann (beide stellvertretende Vorsitzende) und Eric Romba (Schatzmeister) ist am 2. Februar 2015 von der Mitgliederversammlung wiedergewählt worden. „Unabhängige Schlichtungsverfahren werden immer wichtiger für die Verbraucher. Ich freue mich, dass wir die anstehenden Aufgaben, wie z.B. das…
Mitgliederversammlung bestätigt Vorstand der Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Der bisherige Vorstand des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., bestehend aus Dr. Joachim Seeler (Vorsitzender), Sven Lange, Mario Liebermann (beide stellvertretende Vorsitzende) und Eric Romba (Schatzmeister) ist am 2. Februar 2015 von der Mitgliederversammlung wiedergewählt worden.
„Unabhängige Schlichtungsverfahren werden immer wichtiger für die Verbraucher. Ich freue mich, dass wir die anstehenden Aufgaben, wie z.B. das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz mit unserem bewährten Vorstandsteam begleiten können“, sagt Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. ist dem europäischen Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen FIN-NET beigetreten
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., der im Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem KAGB übertragen worden ist, ist nunmehr auch Mitglied im europäischen FIN-NET. Das FIN-NET ist ein Netz von Schlichtungsstellen in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes um den Verbrauchern Zugang zu außergerichtlichen Schiedsverfahren in grenzüberschreitenden Streitfällen zu ermöglichen. Die FIN-NET-Mitglieder stellen für die Verbraucher…
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. ist dem europäischen Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen FIN-NET beigetreten
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., der im Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem KAGB übertragen worden ist, ist nunmehr auch Mitglied im europäischen FIN-NET.
Das FIN-NET ist ein Netz von Schlichtungsstellen in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes um den Verbrauchern Zugang zu außergerichtlichen Schiedsverfahren in grenzüberschreitenden Streitfällen zu ermöglichen.
Die FIN-NET-Mitglieder stellen für die Verbraucher den Kontakt zu den zuständigen Schlichtungsstellen her und geben ihnen die notwendigen Informationen.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013. Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013. Im inzwischen fünften Tätigkeitsbericht berichtet die Ombudsstelle über die Anzahl von Schlichtungsverfahren, die Beschwerdegründe und -ziele sowie die Verfahrensabschlüsse im Jahr 2013. Den Tätigkeitsbericht zum Download finden Sie hier.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013. Im inzwischen fünften Tätigkeitsbericht berichtet die Ombudsstelle über die Anzahl von Schlichtungsverfahren, die Beschwerdegründe und -ziele sowie die Verfahrensabschlüsse im Jahr 2013. Den Tätigkeitsbericht zum Download finden Sie hier.
Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) sind am 04. Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden. Die neue Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt. Damit ist und bleibt die OGF verantwortlich für alle Streitigkeiten…
Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) sind am 04. Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden. Die neue Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt.
Damit ist und bleibt die OGF verantwortlich für alle Streitigkeiten mit Unternehmen, die sich der Ombudsstelle angeschlossen haben. Derzeit werden mehr als 400 geschlossene Fonds durch das Verfahren abgedeckt. Anleger, die sich im Beschwerdefall informieren wollen, ob ihre Beteiligung darunter ist, können dies im Internet unter http://www.ombudsstelle.com/angeschlossene-unternehmen.html tun.
Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., sieht die Schlichtungsstelle durch die Übertragung gestärkt: „Mit der Übertragung der gesetzlichen Schlichtungsaufgaben ist die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auch nach der Regulierung durch das KAGB die zentrale Anlaufstelle für Anleger, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds außergerichtlich schlichten möchten. “
Die Ombudsstelle bietet Anlegern die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung von einer unabhängigen und neutralen Ombudsperson rechtskundig klären zu lassen. Die Ombudspersonen sind Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz Frantzioch. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat die OGF bereits über 900 Verfahren bearbeitet.
Neufassung der Verfahrensordnung der Ombudsstelle geschlossene Fonds e.V. tritt zum 18.06.2014 in Kraft
Der Vorstand des Vereins hat am 17.06.2014 die geänderte Fassung der Verfahrensordnung beschlossen, die bereits am heutigen Tag in Kraft tritt. Die nunmehr abgeschlossene Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu – größtenteils redaktionellen – Änderungen geführt. Die Genehmigung der Verfahrensordnung durch die Ministerien und damit…
Neufassung der Verfahrensordnung der Ombudsstelle geschlossene Fonds e.V. tritt zum 18.06.2014 in Kraft
Der Vorstand des Vereins hat am 17.06.2014 die geänderte Fassung der Verfahrensordnung beschlossen, die bereits am heutigen Tag in Kraft tritt. Die nunmehr abgeschlossene Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu – größtenteils redaktionellen – Änderungen geführt. Die Genehmigung der Verfahrensordnung durch die Ministerien und damit die Übertragung der Schlichtungsaufgaben nach § 342 KAGB auf die Ombudsstelle geschlossene Fonds e.V. steht nun unmittelbar bevor.
Den Text der geänderten Fassung der Verfahrensordnung finden Sie hier.
Die Ombudsstelle begrüßt das neue Mitglied Alceda Asset Management GmbH
Alceda ist ein führender bankenunabhängiger Anbieter von Strukturierungslösungen für traditionelle und alternative Investmentstrategien. Das Spektrum reicht von der Konzeption von Investmentvehikeln für klassische Anlagestrategien über komplexe Strategien aus dem Alternative Investment Bereich und der Redomizilierung von Fonds bis hin zu der Umsetzung von Sachwertinvestitionen. Zu den Kunden zählen internationale Initiatoren und Investoren, darunter Asset Manager,…
Die Ombudsstelle begrüßt das neue Mitglied Alceda Asset Management GmbH
Alceda ist ein führender bankenunabhängiger Anbieter von Strukturierungslösungen für traditionelle und alternative Investmentstrategien. Das Spektrum reicht von der Konzeption von Investmentvehikeln für klassische Anlagestrategien über komplexe Strategien aus dem Alternative Investment Bereich und der Redomizilierung von Fonds bis hin zu der Umsetzung von Sachwertinvestitionen. Zu den Kunden zählen internationale Initiatoren und Investoren, darunter Asset Manager, Banken, Family Offices, Vermögensverwalter, Pensionskassen, Stiftungen sowie Versorgungswerke.
Alceda verfügt speziell bei Sachwertinvestitionen über langjährige Expertise insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Immobilien sowie Land- und Forstwirtschaft. Die Alceda Asset Management GmbH in Deutschland vereint als designierte Service-KVG umfassende Erfahrung in der Projektierung, dem Vertrieb und dem Management von Sachwertbeteiligungen.
Bei den Alceda Gesellschaften in Luxemburg, Hamburg, London und Hongkong arbeiten insgesamt über 60 Spezialisten. Mehr Informationen unter www.alceda.de und www.alceda.lu.