Verfahrensablauf
Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle, die im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds stehen. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Ombudsstelle
Abgabe an zuständige Schlichtungsstelle
Abschluss des Verfahrens
Ombudsperson
Abschluss des Verfahrens
Abschluss des Verfahrens
Schlichtungsvorschlag
bindend, wenn beide Parteien innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklären
Schlichtungsspruch
bindend, wenn Antragsteller innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklärt
Dokumente und Downloads rund um das Ombudsverfahren
Antragsformular
Sie können Ihren Schlichtungsantrag bei uns online einreichen. Hier gelangen Sie zum Antragsformular.
Dokumente & Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente rund um das Schlichtungsverfahren wie unsere Verfahrensordnung und Tätigkeitsberichte.
Angeschlossene Unternehmen
Um ein Schlichtungsverfahren durchführen zu können, muss sich das betroffene Unternehmen unserer Ombudsstelle angeschlossen haben. Hier finden Sie eine vollständige Liste der angeschlossenen Unternehmen.