Ombudsverfahren

Kommt es einmal zu Schwierigkeiten mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen oder geschlossenem Fonds gibt Anlegern das Ombudsverfahren die Möglichkeit der kostenlosen, objektiven und unbürokratischen Schlichtung.
 Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Im Detail

Verfahrensablauf

Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle, die im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds stehen. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.

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In Kürze

Schematischer Ablauf

Ombudsstelle

1

Abgabe an zuständige Schlichtungsstelle

2

Abschluss des Verfahrens

3
4

Ombudsperson

Abschluss des Verfahrens

5

Abschluss des Verfahrens

6

Schlichtungsvorschlag
bindend, wenn beide Parteien innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklären

Weitere Infos

Schlichtungsspruch
bindend, wenn Antragsteller innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklärt

Weitere Infos

Services

Dokumente und Downloads rund um das Ombudsverfahren

Antragsformular

Sie können Ihren Schlichtungsantrag bei uns online einreichen. Hier gelangen Sie zum Antragsformular.

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Dokumente & Downloads

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Angeschlossene Unternehmen

Um ein Schlichtungsverfahren durchführen zu können, muss sich das betroffene Unternehmen unserer Ombudsstelle angeschlossen haben. Hier finden Sie eine vollständige Liste der angeschlossenen Unternehmen.

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