Wie unterscheidet sich das Schlichtungsverfahren von einem Gerichtsprozess?

Das Schlichtungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren individuellen Schlichtungsantrag schnell, unbürokratisch und kostenfrei zur Klärung vor eine unabhängige Stelle zu bringen. Das Schlichtungsverfahren ist daher weniger langwierig als ein gerichtlicher Prozess und findet im Gegensatz dazu auch außerhalb der Öffentlichkeit statt. Das Urteil in einem Gerichtsprozess ist für alle Parteien bindend. Beim Schlichtungsverfahren vor der…

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Wo kann ich die Regeln des Verfahrens nachlesen?

Das Schlichtungsverfahren ist in der Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen geregelt. Die Verfahrensordnung finden Sie hier.

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Werden die Schlichtungsanträge vertraulich behandelt?

Die Ombudspersonen und die Geschäftsstelle achten streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihres Anspruchs notwendig ist, werden Ihre Angaben an den Antragsgegner weitergeben. Umgekehrt werden Ihnen auch die Unterlagen der Unternehmen zugeleitet.

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Was ist ein Schlichtungsvorschlag und wie unterscheidet er sich vom Schlichtungsspruch?

Der Schlichtungsvorschlag ist ein Vorschlag der Ombudsperson, wie die Streitigkeit von den Beteiligten nach geltendem Recht, insbesondere unter Beachtung von zwingenden Verbraucherschutzgesetzen und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, angemessen beigelegt werden kann. Der Schlichtungsvorschlag wird nur verbindlich, wenn beide Parteien den Vorschlag innerhalb von sechs Wochen annehmen. Sind Sie oder der Antragsgegner mit dem…

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Welche Wirkung hat der Schlichtungsspruch?

Wenn die Ombudsperson einen Schlichtungsspruch erlässt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den Schlichtungsspruch innerhalb von sechs Wochen anzunehmen und dies gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich erklären. Soweit Sie den Schlichtungsspruch fristgerecht annehmen, ist der Schlichtungsspruch für das betreffende Unternehmen bindend. Sind Sie mit der Entscheidung der Ombudsperson nicht einverstanden, können Sie den Schlichtungsspruch auch ablehnen…

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Wie erfahre ich vom Ende des Schlichtungsverfahrens?

Sie werden immer schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informiert.

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Fallen für ein Schlichtungsverfahren Kosten an?

Das Verfahren vor der Ombudsstelle ist gebührenfrei. Sie müssen lediglich für Ihre eigenen Auslagen, wie z.B. Porto, Telefonkosten und ggf. Beratungskosten selbst aufkommen, da diese im Schlichtungsverfahren nicht ersetzt werden.

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Kann das Schlichtungsverfahren auch auf meinen oder auf Wunsch des Antraggegners beendet werden?

Ja, allerdings nur auf Ihren Wunsch hin. Sie können Ihren Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens zurücknehmen. Mit der Rücknahme des Antrags endet das Schlichtungsverfahren.

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Wie endet ein Schlichtungsverfahren?

Der Antragsteller kann das Schlichtungsverfahren jederzeit auf seinen Wunsch durch Mitteilung gegenüber der Geschäftsstelle beenden. Die Ombudsperson kann das Verfahren auf folgende Weise beenden: Ablehnung der Schlichtung Soweit die Ombudsperson nach Vorliegen aller Informationen einen Ablehnungsgrund feststellt, lehnt sie die Schlichtung ab. Näheres zu den Ablehnungsgründen finden Sie hier. Schlichtungsspruch Bei einer Streitigkeit mit einem…

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen?

Für das Schlichtungsverfahren werden der Zeichnungsschein und die Kopien des Schriftwechsels, der für den Schlichtungsantrag wichtig ist, benötigt.

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Kann eine andere Person in meinem Namen einen Schlichtungsantrag einlegen?

Ja, Sie können sich im Schlichtungsverfahren auch vertreten lassen (z.B. durch einen Verwandten, Freund oder Rechtsanwalt). Hierfür ist allerdings eine schriftliche Vollmacht nötig. Kosten, die durch die Vertretung entstehen, werden Ihnen im Schlichtungsverfahren nicht erstattet.

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Gibt es eine Frist für den Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle?

Eine Frist für die Einlegung des Schlichtungsantrages bei der Ombudsstelle gibt es nicht. Wenn Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag jedoch zu lange warten, kann die Durchsetzung Ihres Anspruchs an der gesetzlichen Verjährung scheitern. Darum sollten Sie mit der Einlegung des Schlichtungsantrages nicht zu lange warten. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung Ihres Falles gegenüber…

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Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?

Die Dauer eines Schlichtungsverfahrens ist sehr unterschiedlich und hängt insbesondere von der Komplexität des Falles ab. Nach der Verfahrensordnung ist nach Eingang des Schlichtungsantrags zunächst der Antragsgegnerin ein Monat Zeit zur Stellungnahme einzuräumen. Hierauf hat wiederum der Antragsteller einen Monat Zeit zu reagieren. Soweit eine Zuständigkeit der Ombudsstelle gegeben ist, wird regelmäßig frühestens 60 Tage…

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Wird die Ombudsperson mich oder die Gegenseite gegebenenfalls mündlich anhören?

Bei dem Schlichtungsverfahren handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Mündliche Erörterungen sind nicht vorgesehen.

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Wie läuft das Schlichtungsverfahren ab?

Das Schlichtungsverfahren durchläuft verschiedene Stationen bei der Geschäftsstelle und bei der Ombudsperson: Wenn die Ombudsstelle zuständig ist, holt sie eine Stellungnahme des Antragsgegners ein. Soweit dies nicht schon zu einer Einigung zwischen den Parteien führt, nimmt die Geschäftsstelle Kontakt zu der Ombudsperson auf und setzt sie von dem Schlichtungsantrag in Kenntnis. Die Ombudsperson prüft die…

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In welcher Sprache kann ich ein Schlichtungsverfahren vor der Ombudsstelle durchführen?

Die Verfahrenssprache vor der Ombudsstelle ist deutsch.

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Wie kann die Ombudsstelle angerufen werden?

Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, wenden Sie sich zunächst schriftlich an die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen. Dies können Sie über das Kontaktformular auf den Interseiten der Ombudsstelle, postalisch, per E-Mail oder per Fax tun. Die bloße telefonische Kontaktaufnahme reicht nicht aus. Ihrem schriftlichen Antrag sollten Sie die für den Streitfall relevanten Dokumente beifügen. Sie müssen…

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Welche Unternehmen sind dem Schlichtungsverfahren angeschlossen?

Hier finden Sie eine Auflistung der Unternehmen, die sich dem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben: Liste der angeschlossenen Unternehmen

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Wann kann ich mich an die Ombudspersonen wenden?

Sie können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn Sie der Auffassung sind, im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen oder an einem geschlossenen Fonds einen Nachteil erlitten zu haben. Hier bietet Ihnen das Schlichtungsverfahren die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle. Ziel des Verfahrens ist der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten. Die…

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Wer kann sich an die Ombudspersonen wenden?

Ein Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen steht allen Anlegern von Fonds oder geschlossenen Investmentvermögen offen, die dem Schlichtungsverfahren angeschlossen sind. Eine Liste dieser Unternehmen finden Sie hier. Neben Verbrauchern können auch Antragsteller ein Schlichtungsverfahren bei der Ombudsstelle beantragen.

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Wer sind die Ombudspersonen der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen?

Herr Uwe Wewel, Rechtsanwalt und Steuerberater, war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2015 seit 2001 in der Finanzabteilung unter anderem für die Regulierung von Investmentprodukten verantwortlich und verstärkt das Team der Ombudsleute seit dem 01.01.2023. Frau Dr. Reimers-Zocher war Mitglied des Präsidiums des Hanseatischen Oberlandesgerichts.  Seit dem 1. Mai 2019 verstärkt sie das Team der…

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Was heißt Ombudsperson

Die Ombudsperson ist ein unabhängiger und neutraler Schlichter. Das Wort leitet sich vom altnordischen ombud für ‚Vollmacht’ ab. Die schwedische Form ombudsman bedeutet ‚Vermittler’.

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