Neufassung der Verfahrensordnung der Ombudsstelle geschlossene Fonds e.V. tritt zum 18.06.2014 in Kraft

Der Vorstand des Vereins hat am 17.06.2014 die geänderte Fassung der Verfahrensordnung beschlossen, die bereits am heutigen Tag in Kraft tritt. Die nunmehr abgeschlossene Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu – größtenteils redaktionellen – Änderungen geführt. Die Genehmigung der Verfahrensordnung durch die Ministerien und damit die Übertragung der Schlichtungsaufgaben nach § 342 KAGB auf die Ombudsstelle geschlossene Fonds e.V. steht nun unmittelbar bevor.

Den Text der geänderten Fassung der Verfahrensordnung finden Sie hier.