Ombudsstelle erhält Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle und neuen Namen

Die europäische Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) bringt neue Anforderungen an private Streitschlichtungsstellen der Finanzbranche. Die Ombudsstelle hatte wie alle bestehenden Schlichtungsstellen einen Anerkennungsprozess beim Bundesamt für Justiz zu durchlaufen, der sich bei Schlichtungsstellen aus dem Finanzwesen nach den Anforderungen des § 14 Abs. 3 Unterlassungsklagengesetz in Verbindung mit der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) richtet.

Die im Jahre 2008 eingerichtete Ombudsstelle Geschlossene Fonds hat die Anerkennung zum 1. Februar 2017 erhalten.

„Ombudsstellen kommt eine wichtige Rolle im Ausgleich zwischen Investoren und Anbietern zu. Seit neun Jahren stehen unsere Ombudsleute Investoren als Ansprechpartner für ihre Belange kostenfrei zur Verfügung. Die Anerkennung unserer Ombudsstelle belegt, dass wir den neusten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir freuen uns, damit auch in Zukunft die Aufgaben als Streitschlichtungsstelle umfassend ausüben zu können“, sagt Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.

Mit der Anerkennung verbunden wurde eine Namensänderung der Ombudsstelle in „Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen“, durch die die im Herbst 2013 erweiterte Zuständigkeit der Ombudsstelle über Altfonds hinaus auf Alternative Investmentfonds (AIF) besser deutlich wird.

Mit der Anerkennung tritt auch eine neue Verfahrensordnung in Kraft. „An der Zuständigkeit der Ombudsstelle ändert sich künftig nichts. Die neue Verfahrensordnung sieht lediglich kleinere Änderungen des Verfahrensablaufs vor. Für Altfonds bietet sie den Ombudsleuten außerdem künftig mehr Möglichkeiten zur Schlichtung“, erklärt Marie-Luise Kern, Geschäftsführerin.