Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) sind am 04. Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden. Die neue Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt.
Damit ist und bleibt die OGF verantwortlich für alle Streitigkeiten mit Unternehmen, die sich der Ombudsstelle angeschlossen haben. Derzeit werden mehr als 400 geschlossene Fonds durch das Verfahren abgedeckt. Anleger, die sich im Beschwerdefall informieren wollen, ob ihre Beteiligung darunter ist, können dies im Internet unter http://www.ombudsstelle.com/angeschlossene-unternehmen.html tun.
Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., sieht die Schlichtungsstelle durch die Übertragung gestärkt: „Mit der Übertragung der gesetzlichen Schlichtungsaufgaben ist die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auch nach der Regulierung durch das KAGB die zentrale Anlaufstelle für Anleger, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds außergerichtlich schlichten möchten. “
Die Ombudsstelle bietet Anlegern die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung von einer unabhängigen und neutralen Ombudsperson rechtskundig klären zu lassen. Die Ombudspersonen sind Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz Frantzioch. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat die OGF bereits über 900 Verfahren bearbeitet.