Ablauf

Ombudsverfahren

Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle, die im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds stehen. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Die betroffene Gesellschaft, gegen die der Anleger seinen Schlichtungsantrag richtet, muss sich dem Ombudsverfahren angeschlossen haben. Hier finden Sie die aktuelle Liste aller angeschlossenen Unternehmen.

Das Ombudsverfahren ist für den Anleger gebührenfrei. Er hat lediglich die ihm persönlich entstehenden Kosten und Auslagen, wie zum Beispiel für Porto und Telefon, zu tragen.
Insbesondere ist das Schlichtungsverfahren für den Antragsteller freiwillig, d.h. es kann jederzeit auf seinen Wunsch beendet werden.

Für den Anleger ist das Verfahren darüber hinaus insofern risikofrei, da während des Ombudsverfahrens die Verjährung seiner Ansprüche als gehemmt gilt und er sich auch nach dem Abschluss des Ombudsverfahrens noch an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden kann.

Die Dauer eines Schlichtungsverfahrens ist sehr unterschiedlich und hängt von der Komplexität des Falles ab. Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ.