Überarbeitung der Richtlinie zu alternativer Streitbeilegung (ADR-Richtlinie)

Der derzeit geltende rechtliche Rahmen für alternative Streitbeilegung ist die Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung (2013/11/EU). Bereits im Oktober 2023 wurden Vorschläge zur Überarbeitung an die Europäische Kommission herangetragen, und wurden als Richtlinienvorschlag mit weiteren Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments in erster Lesung beschlossen. Der erste Beschluss wurde am 23.01.2024 in einem vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) organisierten Erfahrungsaustausch mit den Verbraucherschlichtungsstellen diskutiert. Im Nachgang wurde ein gemeinsamer Brief durch die Verbraucherschlichtungsstellen verfasst, in dem die Vorschläge vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen bewertet werden. Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. ist eine der mitzeichnenden Verbraucherschlichtungsstellen.

Zentrale Themen der geplanten Überarbeitung betreffen u.a. die Anpassung der ADR an den wachsenden digitalen Markt und einen verbesserten Zugang zu ADR auch in grenzüberschreitenden Fällen mittels digitaler Tools.