Heute tritt das lange erwartete Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, VSBG) vom 19. Februar 2016 (BGBl. I 254) in Kraft. Das Gesetz regelt den Zugang von Verbrauchern zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung ohne Kostenrisiko. Das VSBG enthält sowohl Vorgaben für die Durchführung der Schlichtungsverfahren als auch die Anforderungen an die gegenwärtig bestehenden und künftig eingerichteten Schlichtungsstellen.
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds gilt ab heute als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG. Für uns und die weiteren Schlichtungsstellen der Finanzbranche, die gesetzliche Schlichtungsaufgaben wahrnehmen, gilt eine Übergangszeit bis zum 1. Februar 2017 innerhalb derer die förmliche Anerkennung als private Verbraucherschlichtungsstelle zu beantragen ist.
Um das vom VSBG vorgesehene flächendeckende Schlichtungsangebot zu ermöglichen, ist für Branchen und Unternehmen, für die es bislang keine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle gibt, ab heute die Allgemeine Schlichtungsstelle in Kehl eingerichtet (Informationen über die Allgemeine Schlichtungsstelle sind unter www.verbraucher-schlichter.de abrufbar). Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für das betroffene Unternehmen ist nicht verpflichtend und nur bei Streitwerten von 10 bis 50.000 Euro möglich.
Für Streitigkeiten aus Online-Transaktionen ist zudem seit Februar 2016 die Plattform zur Online-Streitbeilegung aktiv (http://ec.europa.eu/consumers/odr/).