Gibt es eine Frist für den Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle?

Eine Frist für die Einlegung des Schlichtungsantrages bei der Ombudsstelle gibt es nicht. Wenn Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag jedoch zu lange warten, kann die Durchsetzung Ihres Anspruchs an der gesetzlichen Verjährung scheitern. Darum sollten Sie mit der Einlegung des Schlichtungsantrages nicht zu lange warten. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung Ihres Falles gegenüber dem angeschlossenen Unternehmen als gehemmt.