Kann das Schlichtungsverfahren auch auf meinen oder auf Wunsch des Antraggegners beendet werden?

Ja, allerdings nur auf Ihren Wunsch hin. Sie können Ihren Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens zurücknehmen. Mit der Rücknahme des Antrags endet das Schlichtungsverfahren.