Ja, allerdings nur auf Ihren Wunsch hin. Sie können Ihren Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens zurücknehmen. Mit der Rücknahme des Antrags endet das Schlichtungsverfahren.
Ja, allerdings nur auf Ihren Wunsch hin. Sie können Ihren Antrag bis zur Beendigung des Verfahrens zurücknehmen. Mit der Rücknahme des Antrags endet das Schlichtungsverfahren.