Sie können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn Sie der Auffassung sind, im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen oder an einem geschlossenen Fonds einen Nachteil erlitten zu haben.
Hier bietet Ihnen das Schlichtungsverfahren die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle. Ziel des Verfahrens ist der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.
Die Ombudsperson betrachtet jeden Schlichtungsantrag unparteiisch. Sie darf jedoch von Gesetzes wegen keine rechtliche Beratung übernehmen.