Für das Schlichtungsverfahren werden der Zeichnungsschein und die Kopien des Schriftwechsels, der für den Schlichtungsantrag wichtig ist, benötigt.
Für das Schlichtungsverfahren werden der Zeichnungsschein und die Kopien des Schriftwechsels, der für den Schlichtungsantrag wichtig ist, benötigt.