Ein Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen steht allen Anlegern von Fonds oder geschlossenen Investmentvermögen offen, die dem Schlichtungsverfahren angeschlossen sind. Eine Liste dieser Unternehmen finden Sie hier. Neben Verbrauchern können auch Antragsteller ein Schlichtungsverfahren bei der Ombudsstelle beantragen.