Wie unterscheidet sich das Schlichtungsverfahren von einem Gerichtsprozess?

Das Schlichtungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren individuellen Schlichtungsantrag schnell, unbürokratisch und kostenfrei zur Klärung vor eine unabhängige Stelle zu bringen. Das Schlichtungsverfahren ist daher weniger langwierig als ein gerichtlicher Prozess und findet im Gegensatz dazu auch außerhalb der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil in einem Gerichtsprozess ist für alle Parteien bindend. Beim Schlichtungsverfahren vor der Ombudsstelle ist der Schlichtungsspruch der Ombudsperson bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro für das betroffene Unternehmen bindend, wenn der Antragsteller den Schlichtungsspruch angenommen hat. Bei einem Schlichtungsvorschlag müssen beide Beteiligten des Verfahrens den Vorschlag der Ombudsperson annehmen, damit dieser Bindungswirkung entfaltet.

Soweit der Antragsteller, bzw. im Fall eines Schlichtungsvorschlags einer der Beteiligten mit der Entscheidung der Ombudsperson nicht zufrieden ist, können auch nach Ausgang des Schlichtungsverfahrens die Gerichte angerufen werden.